AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern durch MEERGLÜCK Ferien.

MEERGLÜCK Ferien vermittelt Ferienunterkünfte im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers bzw. Vermieters. MEERGLÜCK Ferien wird nicht selbst Vermieter der jeweiligen Ferienunterkunft.

Der Miet- bzw. Gastaufnahmevertrag über die gebuchte Ferienunterkunft kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem in der Buchungsbestätigung bezeichneten Vermieter zustande.

MEERGLÜCK Ferien ist vom jeweiligen Vermieter insbesondere zur Vermittlung und Abwicklung der Buchung, zur Kommunikation mit dem Gast sowie zur Entgegennahme von Zahlungen für Rechnung des Vermieters bevollmächtigt.

Soweit MEERGLÜCK Ferien nicht ausdrücklich eigene Leistungen anbietet, richten sich Ansprüche aus der Bereitstellung und vertragsgemäßen Beschaffenheit der Ferienunterkunft grundsätzlich gegen den jeweiligen Vermieter. MEERGLÜCK Ferien bleibt Ansprechpartner für die organisatorische Abwicklung und insbesondere für die Entgegennahme von Mängelanzeigen.

MEERGLÜCK Ferien ist kein Reiseveranstalter. Durch die Vermittlung einer einzelnen Ferienunterkunft wird insbesondere kein Pauschalreisevertrag geschlossen.

Vertragsschluss

Die Darstellung der Ferienunterkünfte auf der Website von MEERGLÜCK Ferien stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Der Vertragsschluss richtet sich nach dem jeweiligen Buchungsvorgang. Mit Abgabe einer verbindlichen Buchung oder Annahme eines individuell übersandten Angebots gibt der Gast eine verbindliche Vertragserklärung ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch MEERGLÜCK Ferien im Namen des jeweiligen Vermieters zustande.

Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere Angaben zur gebuchten Ferienunterkunft, zum Reisezeitraum, zum Preis sowie zu den vereinbarten Zusatzleistungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages, sofern der Gast vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der jeweiligen Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise.

Soweit nicht anders vereinbart, ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamtbetrages zu leisten.

Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Anreise fällig.

Bei kurzfristigen Buchungen können abweichende Zahlungsfristen gelten. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Zahlungen erfolgen, soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, an MEERGLÜCK Ferien. MEERGLÜCK Ferien nimmt die Zahlungen für Rechnung des jeweiligen Vermieters entgegen.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang.

Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet, bleiben die gesetzlichen Rechte des Vermieters unberührt.

Kurtaxe und sonstige örtliche Abgaben

Eine gegebenenfalls anfallende Kurabgabe bzw. Kurtaxe richtet sich nach der jeweils geltenden örtlichen Kurabgabesatzung. Soweit sie nicht ausdrücklich im Buchungspreis enthalten ist, ist sie zusätzlich zu entrichten.

Kaution

Soweit für die gebuchte Ferienunterkunft eine Kaution vereinbart ist, ergeben sich deren Höhe und Zahlungsweise aus der Buchungsbestätigung.

Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen vom Gast oder seinen Mitreisenden verursachter Schäden, fehlender Gegenstände oder sonstiger vom Gast zu vertretender zusätzlicher Kosten.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Ferienunterkunft wird die Kaution innerhalb angemessener Zeit zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Ansprüche bestehen.

Die Zahlung einer Kaution begrenzt die Haftung des Gastes nicht auf die Höhe der Kaution.

Stornierung

Der Gast kann vor Beginn des Aufenthalts jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.

Maßgeblich für die Berechnung etwaiger Stornierungskosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei MEERGLÜCK Ferien.

Im Falle einer Stornierung kann der Vermieter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen eine pauschalierte Entschädigung nach folgender Staffel verlangen:

bis 45 Tage vor Reiseantritt: 10 % des vereinbarten Mietpreises
44 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 % des vereinbarten Mietpreises
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 65 % des vereinbarten Mietpreises
21 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 90 % des vereinbarten Mietpreises
ab 13 Tage vor Reiseantritt: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Ferienunterkunft für den stornierten Zeitraum sowie weitere ersparte Aufwendungen werden zugunsten des Gastes angerechnet, soweit sie nicht bereits bei der Bemessung der Pauschale berücksichtigt wurden. Eine Doppelentschädigung des Vermieters ist ausgeschlossen.

Nimmt der Gast die Ferienunterkunft ohne vorherige Stornierung nicht in Anspruch, bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung sind anzurechnen.

Bei einem vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts aus Gründen, die in der Person oder Risikosphäre des Gastes liegen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen. Gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung bleiben unberührt.

Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung empfohlen.

Anreise/Abreise

Die Ferienunterkunft steht am Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

Eine Anreise nach 19:00 Uhr ist nach vorheriger Absprache möglich.

Die Informationen zur Schlüsselübergabe bzw. zum Zugang zur Ferienunterkunft werden rechtzeitig vor Anreise mitgeteilt, sofern die fälligen Zahlungen vollständig geleistet wurden.

Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft spätestens bis 10:00 Uhr zu verlassen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Der Gast hat die Unterkunft bei Abreise trotz vereinbarter Endreinigung in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zu hinterlassen. Insbesondere sind:

Mülleimer zu entleeren,

Altpapier und Leergut ordnungsgemäß zu entsorgen,

benutztes Geschirr zu spülen bzw. die Spülmaschine auszuräumen,

Kamin und Grill, soweit genutzt, ordnungsgemäß zu hinterlassen und

sämtliche Fenster und Türen zu schließen.

Die vereinbarte Endreinigung umfasst die übliche Reinigung nach einem normalen Ferienaufenthalt. Außergewöhnliche, vom Gast verursachte Verschmutzungen, die über das übliche Maß hinausgehen und einen zusätzlichen Reinigungsaufwand erforderlich machen, können dem Gast nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Nutzung der Ferienunterkunft

Die Ferienunterkunft darf höchstens mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden.

Eine Überbelegung sowie die dauerhafte Aufnahme nicht angemeldeter Personen sind nur nach vorheriger Zustimmung von MEERGLÜCK Ferien bzw. des Vermieters zulässig.

Eine Untervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Ferienunterkunft an nicht angemeldete Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

Der Gast verpflichtet sich, die Ferienunterkunft, das Inventar sowie gemeinschaftlich genutzte Anlagen pfleglich zu behandeln.

Eine gegebenenfalls für das Objekt geltende Hausordnung ist zu beachten. Auf andere Hausbewohner und Nachbarn ist angemessen Rücksicht zu nehmen.

Veranstaltungen, Partys oder vergleichbare Zusammenkünfte sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

Haustiere

Haustiere dürfen nur in solchen Ferienunterkünften mitgebracht werden, bei denen dies ausdrücklich gestattet wurde, und nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch MEERGLÜCK Ferien.

Die Anzahl und Art der zugelassenen Haustiere sowie gegebenenfalls anfallende Kosten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch von ihm oder seinen Mitreisenden mitgebrachte Tiere verursacht werden.

Durch Haustiere verursachte außergewöhnliche Verschmutzungen, die über die übliche Endreinigung hinausgehen, können nach dem tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungsaufwand berechnet werden.

Rauchverbot

In sämtlichen Ferienunterkünften besteht Rauchverbot, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Wird entgegen dem Rauchverbot in der Ferienunterkunft geraucht und entstehen hierdurch nachweisbare zusätzliche Kosten, insbesondere für Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung oder einen hierdurch verursachten Vermietungsausfall, kann der Vermieter Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

Mängel, Beanstandungen und Abhilfe

Sollte die Ferienunterkunft bei Übergabe einen Mangel aufweisen oder während des Aufenthalts ein Mangel auftreten, ist MEERGLÜCK Ferien unverzüglich zu informieren.

Die Meldung soll so konkret wie möglich erfolgen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls kurzfristige Abhilfe ermöglicht werden kann.

Dem Vermieter bzw. MEERGLÜCK Ferien ist eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Beseitigung des Mangels einzuräumen, soweit dies dem Gast zumutbar ist.

Unterlässt der Gast schuldhaft eine erforderliche Mängelanzeige und konnte deshalb keine Abhilfe geschaffen oder ein weiterer Schaden verhindert werden, gelten die gesetzlichen Folgen.

Die gesetzlichen Rechte des Gastes bei Mängeln, insbesondere gegebenenfalls bestehende Minderungs- oder Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

Geringfügige Beeinträchtigungen, die die vertragsgemäße Nutzung der Ferienunterkunft nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, begründen keine weitergehenden Rechte, soweit dies den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Schäden und Haftung des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und deren Inventar pfleglich zu behandeln.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst, seine Mitreisenden, Besucher oder von ihm mitgebrachte Tiere schuldhaft verursachen.

Entstandene Schäden sind MEERGLÜCK Ferien unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Gast den Schaden selbst beseitigen oder ersetzen möchte.

Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung von Schlüsseln, Transpondern oder sonstigen Zugangsmitteln trägt der Gast die erforderlichen und angemessenen Kosten für deren Ersatz. Soweit aus Sicherheitsgründen der Austausch einer Schließanlage objektiv erforderlich ist, können auch die hierfür erforderlichen Kosten geltend gemacht werden.

Dem Gast wird empfohlen, bei Anreise erkennbare Schäden oder Mängel unverzüglich mitzuteilen, damit diese nicht irrtümlich seinem Aufenthalt zugerechnet werden.

Haftung des Vermieters und von MEERGLÜCK Ferien

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Bereitstellung der Ferienunterkunft.

MEERGLÜCK Ferien haftet für eigene Pflichten aus dem Vermittlungsverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Für persönliche Gegenstände des Gastes besteht keine verschuldensunabhängige Haftung. Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Internet

Soweit die Ferienunterkunft über einen Internet- bzw. WLAN-Zugang verfügt, wird dieser dem Gast während des Aufenthalts grundsätzlich zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt.

Soweit der Internetzugang kostenlos angeboten wird, handelt es sich um eine zusätzliche Serviceleistung. Eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder Eignung für bestimmte Zwecke kann nicht garantiert werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Gast ist für die Sicherheit seiner eigenen Endgeräte verantwortlich.

Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Insbesondere dürfen keine rechtswidrigen Inhalte abgerufen, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht und keine Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

Zugangsdaten dürfen nicht an außenstehende Dritte weitergegeben werden.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetzugangs.

Der Gast stellt den Vermieter und MEERGLÜCK Ferien von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Gast oder einer ihm zurechenbaren Person schuldhaft begangenen rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs beruhen. Die Freistellung umfasst auch erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

Ausfall von Einrichtungen und technischen Geräten

Bei einem Ausfall technischer Einrichtungen oder Geräte, insbesondere Heizung, Warmwasser, Strom, Internet oder Haushaltsgeräten, ist MEERGLÜCK Ferien unverzüglich zu informieren.

MEERGLÜCK Ferien bzw. der Vermieter wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine möglichst schnelle Prüfung und gegebenenfalls Behebung des Mangels bemühen.

Gesetzliche Ansprüche des Gastes wegen eines Mangels bleiben unberührt.

Höhere Gewalt und rechtliche Unmöglichkeit

Können Vermieter oder Gast ihre vertraglichen Pflichten aufgrund außergewöhnlicher, nicht von ihnen zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt erfüllen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Dies kann insbesondere behördliche oder gesetzliche Nutzungs- oder Beherbergungsverbote, Naturereignisse oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse betreffen.

Ist die Bereitstellung der konkret gebuchten Ferienunterkunft rechtlich oder tatsächlich unmöglich, bestimmen sich die gegenseitigen Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

MEERGLÜCK Ferien kann dem Gast in einem solchen Fall, soweit möglich, eine Umbuchung oder eine alternative Ferienunterkunft anbieten. Der Gast ist nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen, soweit keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht.

Änderung oder Ausfall der gebuchten Ferienunterkunft

Kann die gebuchte Ferienunterkunft aus einem vom Gast nicht zu vertretenden Grund nicht bereitgestellt werden, wird MEERGLÜCK Ferien den Gast unverzüglich informieren.

Soweit möglich, kann eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzunterkunft angeboten werden.

Der Gast ist nicht verpflichtet, eine wesentlich abweichende Ersatzunterkunft anzunehmen.

Kann die vereinbarte Unterkunft nicht bereitgestellt werden und wird keine vom Gast akzeptierte Ersatzlösung gefunden, richten sich Rückzahlungs- und sonstige Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

Verspätete Bezugsfertigkeit

Sollte die Ferienunterkunft zum vereinbarten Zeitpunkt ausnahmsweise noch nicht bezugsfertig sein, wird MEERGLÜCK Ferien den Gast nach Möglichkeit unverzüglich informieren und sich um eine schnellstmögliche Bereitstellung bemühen. Gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.

Widerrufsrecht

Für Verträge über die Erbringung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.

Die Möglichkeit zur Stornierung richtet sich daher nach den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Stornierungsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

Datenschutz

Personenbezogene Daten des Gastes werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MEERGLÜCK Ferien.

Verbraucherstreitbeilegung

MEERGLÜCK Ferien ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

 

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs

§ 1 Gestattung der Nutzung

Steht dem Gast ein Internetzugang zur Verfügung, gestattet MEERGLÜCK Ferien/ der Eigentümer die Nutzung dieses Anschlusses für die Dauer der Mietzeit. Die Benutzung ist eine Serviceleistung und kann jederzeit widerrufen werden. Meerglück Ferien/ Eigentümer übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für bestimmte Zwecke.

Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten, insbesondere sind Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzureichen.

§ 2 Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN oder die Kabelverbindung nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Dementsprechend hat der Gast für die Sicherung seines Endgeräts gegen Schadsoftware selbst zu sorgen.

Die Nutzung des Anschlusses erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Endgerät des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt Meerglück Ferien/ Eigentümer keine Haftung, es sei denn, die Schäden würde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 3 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über den Internetzugang übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Der Gast ist zudem verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Der Gast wird insbesondere:

-   das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen und

-   keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.

Der Gast stellt MEERGLÜCK Ferien/Eigentümer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Gast und /oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch für die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

 

 

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